Archiv
   
 
   
  Tel:
05356 / 75443

FAX:
05356 / 75443-30

Email:

verwaltung@steuer-kitz.com
 

Steuerliche Folgen der entgeltlichen Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes

 

In der Praxis kommt es häufig vor, dass bei Grundstücken eine Belastung oder Veräußerung an die Zustimmung einer anderen Person gebunden ist (Belastungs- oder Veräußerungsverbot). Gilt ein potentieller Käufer oder der Eigentümer dem Begünstigten seinen Verzicht auf das Belastungs- oder Veräußerungsverbot ab, ist diese entgeltliche Aufgabe nach § 29 Z 3 EStG steuerpflichtig, wenn sie € 220,- im Kalenderjahr übersteigt. (Hinweis: Aufgrund des VwGH Urteils (23.5.2000, 95/14/0029) liegt kein Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinn vor, somit kann auch ein Spekulationsgeschäft nach § 30 EStG nicht zur Anwendung kommen).