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Seit 1. Jänner 2005 können Eltern das sogenannte Pensionssplitting in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:
:: Praktische Durchführung
:: Formelle Voraussetzungen
:: Schlussfolgerung
Mit dieser Maßnahme können Eltern den Beitragsgrundlagen-Abfall für Kalenderjahre, in denen Kindererziehungsmonate bestehen, untereinander ausgleichen, um die Minderung der künftigen Pensionshöhe für den nicht erwerbstätigen Partner zu vermeiden. Die Übertragung des Beitragsgrundlagenanteils ändert nichts am Lohngefüge des Übertragenden.
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