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Wie bereits wiederholt in der Klienten-Info (9.2005, 4 und 8.2006) zu den unterschiedlichen steuerlichen Reisebegriffen dargestellt, ist nun aufgrund des VfGH v. 22.6.2006, G 147/05 der Gesetzgeber gefordert, den Dienstreisebegriff verfassungskonform zu gestalten. Dessen Erweiterung auf lohngestaltende Vorschriften wurde nämlich mit Wirkung ab 31. Dezember 2007 aufgehoben. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert eine Reisekostenregelung zu schaffen, die für alle Steuerpflichtigen gleiches Recht bringt, was derzeit leider noch in weiteren Fällen nicht zutrifft, wie aus folgenden Beispielen ersichtlich ist:
Abschließend sei daher die Hoffnung ausgesprochen, dass es dem Gesetzgeber gelingt die unterschiedlichen steuerlichen Reisekostenbegriffe möglichst zu vereinheitlichen, divergierende Interessen unter einen Hut zu bringen, sowie Verwaltungsvereinfachung und gleiches Recht für alle zu schaffen.
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